Wir bieten unseren Mitgliedern im Rahmen der Beratungsbefugnis
des § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetzes:
- ganzjährige Beratung:
- in Einkommen- und Lohnsteuerfragen
- bei der Wohnungsbauprämie
- bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge („Riester Rente“)
- im Zusammenhang mit Steuerspar-Möglichkeiten
- bei der Wahl der günstigsten Steuerklasse
- bei aktuellen Gesetzesänderungen, wie zum Bsp. Auswirkungen aus dem Alterseinkünftegesetz.
- Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung
- Wir stellen für Sie Anträge auf:
- Lohnsteuerermäßigung
- Kindergeld
- Wohnungsbauprämie
- zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge („Riester-Rente“; „Rürup-Rente“ etc.)
- Steuer-Freistellung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen
- weitere Leistungen:
- Errechnen der Steuererstattungsansprüche
- Komplette organisatorische Abwicklung mit dem Finanzamt
- Prüfung der steuerlichen Bescheide, Einlegung von Einsprüchen
- Vertretung der Mitglieder bei den Finanzgerichtlichen Interessenvertretungen
- Interessenvertretung durch aktive Mitwirkung bei der Steuergesetzgebung
unser Ziel: mehr Steuergerechtigkeit für Arbeitnehmer