Leistungen

Lohnsteuerhilfeverein

Wir bieten unseren Mitgliedern im Rahmen der Beratungsbefugnis
des § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetzes:

  • ganzjährige Beratung:
    •  in Einkommen- und Lohnsteuerfragen
    • bei der Wohnungsbauprämie
    • bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge („Riester Rente“)
    • im Zusammenhang mit Steuerspar-Möglichkeiten
    • bei der Wahl der günstigsten Steuerklasse
    • bei aktuellen Gesetzesänderungen, wie zum Bsp. Auswirkungen aus dem Alterseinkünftegesetz.
  • Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung

 

  • Wir stellen für Sie Anträge auf:
    • Lohnsteuerermäßigung
    • Kindergeld
    • Wohnungsbauprämie
    • zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge („Riester-Rente“; „Rürup-Rente“ etc.)
    • Steuer-Freistellung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • weitere Leistungen:
    • Errechnen der Steuererstattungsansprüche
    • Komplette organisatorische Abwicklung mit dem Finanzamt
    • Prüfung der steuerlichen Bescheide, Einlegung von Einsprüchen
    • Vertretung der Mitglieder bei den Finanzgerichtlichen Interessenvertretungen
    • Interessenvertretung durch aktive Mitwirkung bei der Steuergesetzgebung

 

unser Ziel: mehr Steuergerechtigkeit für Arbeitnehmer