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Lohnsteuerhilfeverein

Jahr für Jahr die Frage ob alles richtig ist…


Sich Jahr für Jahr durch einen Wust von Steuerformularen und immer wieder geänderte Gesetzesgrundlagen zu kämpfen, ist nicht jedermanns Sache. Leichter geht’s mit Hilfe von Fachleuten, ohne die jedes Unternehmen sowieso längst nicht mehr auskommt.

Grundlagen

Wen beraten wir?

Bei der Einkommensteuererklärung,

NEUERUNG AB DEM VZ 2022: PV-Anlagen mit einer Leistung bis 30kw!

darüber hinaus :
a) wenn nur Einkünfte vorliegen
• aus nichtselbständiger Arbeit (z. Bsp. Arbeitnehmer, Mini-Jobs)
• aus wiederkehrenden Bezügen (zum Beispiel Rente) und/oder
• aus Unterhaltsleistungen

b) und/oder Einkünfte
• aus Kapitalvermögen (zum Beispiel Zinsen)
• aus Vermietung und Verpachtung (z. Bsp. Ein-oder   Mehfamilienhaus oder Eigentumswohnung/en)
• aus privaten Veräußerungsgeschäften und die Einnahmen aus diesen letzten drei Einkunftsarten insgesamt 18.000 € bei Alleinstehenden bzw. 36.000 € bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen.

Steuerzahler

Gehören Sie auch zu den Steuerzahlern, die sich nicht immer sicher sind, ob sie alle legalen Steuersparmöglichkeiten, alle Ihnen zustehenden Vergünstigungen und Zulagen ausgeschöpft sowie die günstigste Lohn-/Einkommensgestaltung gewählt haben?

Dann befinden Sie sich in guter Gesellschaft von rund 94% aller deutschen Steuerzahler, vom Handwerker bis zum Minister, von der Direktorin bis zur Arbeiterin. Denn selbst Fachleute geben zu, das deutsche Steuerrecht nicht in allen Bereichen sattelfest beherrschen zu können.

Zu schnelllebig sind die gesetzlichen Grundlagen, die sich beinahe jährlich fundamental ändern. Zu widersprüchlich die Entscheidungen der Gerichte. Zu unentschlossen und wankelmütig der Gesetzgeber in seinen „Reformbemühungen“. Da völlig unstrittig mittlerweile nur hoch spezialisierte Berater in einem abgegrenzten Fachgebiet topfit sind, werden Sie als Arbeiter oder Angestellte bei unseren Beratungsstellen optimal beraten.