Unsere Berater erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.
Denn: Wer in Deutschland steuerberatend tätig sein darf, ist im Steuerberatungsgesetz genau vorgeschrieben.
Leiter von Beratungsstellen in Lohnsteuerhilfevereinen sind als selbständige oder angestellte Berater tätig. Sie haben entweder eine steuerfachliche Ausbildung als Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Rechtsanwalt, Wirtschaftprüfer oder vereidigte Buchprüfer. Oder aber eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf, zum Beispiel als Steuerfachangestellter oder Bilanzbuchhalter, bestanden. Zumindest sind sie mindestens drei Jahre auf den einschlägigen Gebieten des Einkommensteuerrechts in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen.
Das heißt: hochqualifizierte Praktiker, die sich zudem ständig aktuell für das tägliche Steuerrecht weiterbilden.